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Rechtliches

Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung von MEISER Decken & Innenausbau.

Impressum

Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) Meiser Decken & Innenausbau Inhaber: Jacob Meiser Ziegelmattenstraße 21 79117 Freiburg im Breisgau Deutschland KONTAKT Telefon: +49 176 93658079 E-Mail: info@meiser-innenausbau.de VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. URHEBERRECHT Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Downloads und Kopien dieser Website sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, nur für den privaten und nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Datenschutzerklärung

Stand: 29. Juli 2026

1. VERANTWORTLICHER Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website ist: Meiser Decken & Innenausbau Inhaber: Jacob Meiser Ziegelmattenstraße 21 79117 Freiburg im Breisgau Deutschland Telefon: +49 176 93658079 E-Mail: info@meiser-innenausbau.de 2. ALLGEMEINE HINWEISE ZUR DATENVERARBEITUNG Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung unserer Website, zur Bearbeitung von Anfragen, zur Vorbereitung und Durchführung von Aufträgen oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, mit denen eine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar identifiziert werden kann. Dazu gehören insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Angaben zu einem Bau- oder Renovierungsvorhaben sowie übermittelte Fotos, Pläne und Dokumente. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere auf Grundlage von: – Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Bearbeitung einer Anfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, – Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO, soweit wir gesetzliche Verpflichtungen erfüllen müssen, – Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und keine überwiegenden Interessen der betroffenen Person entgegenstehen, – Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO, soweit im Einzelfall eine freiwillige Einwilligung erteilt wurde. 3. BEREITSTELLUNG UND HOSTING DER WEBSITE Beim Aufruf dieser Website werden technisch erforderliche Daten verarbeitet. Dazu können insbesondere gehören: – IP-Adresse des aufrufenden Geräts, – Datum und Uhrzeit des Zugriffs, – aufgerufene Seite oder Datei, – zuvor besuchte Seite beziehungsweise Referrer-URL, – Browsertyp und Browserversion, – Betriebssystem, – Spracheinstellungen, – Gerätetyp, – übertragene Datenmenge, – HTTP-Statuscode. Die Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, um die Website technisch auszuliefern, ihre Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten, Angriffe und missbräuchliche Zugriffe zu erkennen und technische Fehler zu analysieren. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Unsere berechtigten Interessen liegen in der sicheren, stabilen und funktionsfähigen Bereitstellung unseres Internetauftritts. Technische Protokolldaten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Gewährleistung der Sicherheit, zur Fehleranalyse und zur Abwehr missbräuchlicher Zugriffe erforderlich ist. Eine längere Speicherung erfolgt nur, wenn ein konkreter Sicherheitsvorfall aufgeklärt oder ein Rechtsanspruch verfolgt beziehungsweise abgewehrt werden muss. 4. WEBSITE- UND FORMULARSYSTEM ONEPAGE Diese Website wurde mit dem Website- und Formularsystem der Onepage GmbH Hanauer Landstraße 172 60314 Frankfurt am Main Deutschland erstellt und wird über dessen technische Infrastruktur bereitgestellt. Onepage verarbeitet in unserem Auftrag insbesondere technische Zugriffsdaten sowie die über Formulare übermittelten Inhalte. Dazu können Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Projektangaben, Freitextnachrichten, Auswahlfelder, hochgeladene Dateien sowie Zeit und Inhalt einer Formularübermittlung gehören. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage eines Vertrages über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Nach den Angaben von Onepage werden für die technische Bereitstellung unter anderem folgende Unterauftragsverarbeiter eingesetzt: – Amazon Web Services EMEA S.à r.l., Luxemburg, – Google Cloud EMEA Limited, Irland, – Cloudflare, Inc., USA. Cloudflare erbringt insbesondere Leistungen zur Auslieferung und Zwischenspeicherung von Website-Inhalten, zur Abwehr von Angriffen sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Ladegeschwindigkeit. Dabei können insbesondere IP-Adressen, Zugriffszeitpunkte und technische Protokolldaten über weltweit verteilte Server verarbeitet werden. Soweit personenbezogene Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen werden, erfolgt dies nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission oder anderer geeigneter Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO. Nach dem derzeitigen Auftragsverarbeitungsvertrag von Onepage wird eine mögliche Übermittlung an Cloudflare in den USA auf den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework gestützt. 5. COOKIES UND ÄHNLICHE TECHNOLOGIEN Diese Website kann Cookies oder ähnliche Technologien verwenden. Cookies sind kleine Dateien oder Informationen, die auf dem Endgerät des Besuchers gespeichert oder von dort ausgelesen werden können. Technisch notwendige Cookies und Technologien werden eingesetzt, soweit sie erforderlich sind, um die Website bereitzustellen, Sicherheitsfunktionen zu ermöglichen, Formulare zu übermitteln oder eine vom Besucher gewünschte Funktion auszuführen. Soweit die Speicherung von Informationen im Endgerät oder der Zugriff darauf unbedingt erforderlich ist, erfolgt dies auf Grundlage von § 25 Abs. 2 TDDDG. Die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Nicht technisch notwendige Cookies, Analyse-, Marketing- oder Trackingtechnologien werden nur eingesetzt, wenn der Besucher zuvor über das eingesetzte Einwilligungs- beziehungsweise Consent-System zugestimmt hat. Rechtsgrundlage sind in diesem Fall § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die auf der Website bereitgestellten Cookie-Einstellungen widerrufen oder geändert werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt. Zur Dokumentation einer Einwilligung oder Ablehnung können die gewählte Einstellung, der Zeitpunkt der Entscheidung sowie technische Nachweisdaten gespeichert werden. Dies dient dem Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Datenschutzpflichten. 6. KONTAKTFORMULAR UND PROJEKTANFRAGEN Wenn Sie über unser Kontaktformular eine Anfrage stellen, verarbeiten wir die von Ihnen eingegebenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Vorbereitung eines möglichen Angebots. Dabei können insbesondere folgende Angaben verarbeitet werden: – Name, – Telefonnummer, – E-Mail-Adresse, – Ort des Projekts, – Art des Projekts, – gewünschter Zeitraum, – Privat-, Gewerbe- oder Partnerprojekt, – ungefähre Fläche oder Raumgröße, – Budgetrahmen, – Rückrufwunsch, – Inhalt Ihrer Nachricht, – hochgeladene Fotos, Pläne oder PDF-Dokumente. Soweit Ihre Anfrage auf die mögliche Beauftragung unserer Leistungen gerichtet ist, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Bei sonstigen Anfragen erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der sachgerechten Bearbeitung und Beantwortung der an uns gerichteten Kommunikation. Pflichtangaben sind nur solche Angaben, die wir benötigen, um die Anfrage sinnvoll bearbeiten und beantworten zu können. Weitere Angaben sind freiwillig. Bitte übermitteln Sie nur solche Fotos, Pläne und Dokumente, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich sind. Angaben über unbeteiligte Dritte sollten, soweit möglich, vor dem Upload entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Hochgeladene Dateien können neben dem sichtbaren Inhalt auch technische Metadaten enthalten. 7. KONTAKTAUFNAHME PER E-MAIL ODER TELEFON Wenn Sie uns per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens. Dazu können insbesondere Name, Kontaktdaten, Inhalt der Anfrage, Projektinformationen sowie der Zeitpunkt der Kommunikation gehören. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, wenn die Kontaktaufnahme auf die Anbahnung oder Durchführung eines Vertrages gerichtet ist. Bei sonstigen Anliegen erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Bei der Kommunikation können die von uns eingesetzten E-Mail-, Hosting- oder Telekommunikationsdienstleister technisch in die Verarbeitung eingebunden sein. 8. VERARBEITUNG IM RAHMEN VON ANGEBOTEN UND AUFTRÄGEN Wenn wir ein Angebot erstellen oder einen Auftrag ausführen, verarbeiten wir die dafür erforderlichen Kunden-, Kontakt-, Projekt-, Objekt-, Abrechnungs- und Kommunikationsdaten. Die Verarbeitung dient insbesondere: – der Besichtigung und Beurteilung des Projekts, – der Erstellung und Übermittlung von Angeboten, – der Termin- und Einsatzplanung, – der Beschaffung und Lieferung von Materialien, – der Durchführung und Dokumentation der Arbeiten, – der Abstimmung mit dem Auftraggeber, – der Koordination vereinbarter Fachpartner, – der Abnahme und Mängelbearbeitung, – der Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung, – der Erfüllung steuerlicher und handelsrechtlicher Pflichten, – der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. b, c und f DSGVO. 9. FACHBETRIEBE, NACHUNTERNEHMER UND PROJEKTPARTNER Soweit dies für die gewünschte Angebotserstellung, Projektplanung oder Auftragsdurchführung erforderlich ist, können projektbezogene Daten an ausgewählte Fachbetriebe, Nachunternehmer, Lieferanten oder andere Projektbeteiligte übermittelt werden. Dies betrifft beispielsweise eingetragene Elektro- oder Sanitärfachbetriebe, wenn entsprechende Leistungen Bestandteil des Projekts sind oder von uns koordiniert werden sollen. Eine Übermittlung erfolgt nur in dem Umfang, der für die konkrete Aufgabe erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, soweit die Weitergabe zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder eines bestehenden Vertrages erforderlich ist. Schließt der Auftraggeber mit einem Fachpartner einen eigenständigen Vertrag, verarbeitet der jeweilige Fachpartner die ihm übermittelten Daten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung. Soweit eine Weitergabe nicht bereits zur Durchführung der angefragten oder vereinbarten Leistungen erforderlich ist, erfolgt sie nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. 10. EMPFÄNGER VON PERSONENBEZOGENEN DATEN Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, insbesondere an folgende Empfänger oder Kategorien von Empfängern übermittelt werden: – Hosting-, Website-, Cloud- und IT-Dienstleister, – E-Mail- und Telekommunikationsanbieter, – Steuerberater und Buchhaltungsdienstleister, – Banken und Zahlungsdienstleister, – Lieferanten und Baustoffhändler, – beauftragte Nachunternehmer und Fachbetriebe, – Planer, Architekten oder sonstige Projektbeteiligte, – Rechtsanwälte, Versicherungen oder Sachverständige, – Behörden und öffentliche Stellen, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Eine Weitergabe zu Werbezwecken oder ein Verkauf personenbezogener Daten findet nicht statt. 11. SPEICHERDAUER Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich ist. Daten aus Anfragen, die nicht zu einem Auftrag führen, werden gelöscht, wenn die Anfrage abschließend bearbeitet wurde und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen an einer weiteren Speicherung bestehen. Eine längere Speicherung kann insbesondere erforderlich sein, wenn: – aus der Anfrage oder dem Auftrag noch Ansprüche entstehen können, – die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden, – gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, – eine Einwilligung in eine darüber hinausgehende Speicherung erteilt wurde. Vertrags-, Rechnungs- und steuerrelevante Unterlagen werden für die jeweils geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Wegfall des Speicherzwecks und Ablauf gesetzlicher Fristen werden die Daten gelöscht oder datenschutzgerecht anonymisiert. 12. RECHTE BETROFFENER PERSONEN Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte: – Recht auf Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, – Recht auf Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung unvollständiger Daten gemäß Art. 16 DSGVO, – Recht auf Löschung personenbezogener Daten gemäß Art. 17 DSGVO, – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO, – Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO, – Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen gemäß Art. 21 DSGVO, – Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO, – Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO. Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich unter den oben genannten Kontaktdaten an uns wenden. 13. WIDERSPRUCHSRECHT Soweit wir personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO verarbeiten, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen. Wir verarbeiten die betreffenden Daten anschließend nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Ein Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Direktwerbung ist jederzeit ohne Angabe besonderer Gründe möglich. 14. BESCHWERDERECHT BEI DER AUFSICHTSBEHÖRDE Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Für Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg ist insbesondere folgende Aufsichtsbehörde zuständig: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Heilbronner Straße 35 70191 Stuttgart E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de 15. DATENSICHERHEIT Diese Website nutzt eine verschlüsselte Verbindung. Eine verschlüsselte Verbindung ist insbesondere daran erkennbar, dass die Adresszeile des Browsers mit https beginnt. Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Manipulation, unberechtigtem Zugriff und sonstigem Missbrauch zu schützen. Ein vollständig risikofreier Datentransfer über das Internet kann jedoch nicht gewährleistet werden. 16. AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt. 17. ÄNDERUNG DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG Wir können diese Datenschutzerklärung anpassen, wenn sich die eingesetzten technischen Dienste, die Datenverarbeitung oder die rechtlichen Anforderungen ändern. Es gilt die jeweils auf dieser Website veröffentlichte Fassung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Werk-, Ausbau- und Renovierungsleistungen · Stand: 29. Juli 2026

§ 1 GELTUNGSBEREICH (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Meiser Decken & Innenausbau Inhaber: Jacob Meiser Ziegelmattenstraße 21 79117 Freiburg im Breisgau – nachfolgend Auftragnehmer genannt – und seinen Auftraggebern über Werk-, Ausbau-, Renovierungs- und damit zusammenhängende Leistungen. Hierzu können insbesondere Trockenbauarbeiten, Deckenarbeiten, Spachtel- und Ausbauoberflächen, Bodenbelagsarbeiten, vorbereitende Leitungswege und Kabelverlegearbeiten im gesetzlich zulässigen Umfang, Lichtintegration, Akustiklösungen sowie die Koordination vereinbarter Fachpartner gehören. (2) Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (3) Individuelle Vereinbarungen, das konkrete Angebot, die Leistungsbeschreibung und ausdrücklich vereinbarte Nachträge haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (4) Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B – VOB/B – wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart und dem Auftraggeber der vollständige Text der VOB/B vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurde. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. § 2 ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS (1) Darstellungen, Leistungsbeschreibungen, Projektbeispiele und Preisangaben auf der Website stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. (2) Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Weg ist unverbindlich. Ein Vertrag entsteht dadurch noch nicht. (3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein konkretes Angebot des Auftragnehmers innerhalb der darin genannten Bindungsfrist ohne Änderungen annimmt oder der Auftragnehmer den Auftrag ausdrücklich bestätigt. (4) Eine Annahme mit Ergänzungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als neues Angebot des Auftraggebers. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Änderungen bestätigt. (5) Gesetzlich vorgeschriebene Form- und Informationspflichten, insbesondere bei Verbraucherverträgen und Verbraucherbauverträgen, bleiben unberührt. § 3 LEISTUNGSUMFANG UND VERTRAGSUNTERLAGEN (1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich in erster Linie aus dem angenommenen Angebot, der Leistungsbeschreibung, ausdrücklich einbezogenen Plänen und Zeichnungen sowie später vereinbarten Nachträgen. (2) Leistungen, Materialien, Planungsaufgaben, Genehmigungen, Prüfungen oder Koordinationsleistungen, die im Angebot nicht enthalten oder ausdrücklich ausgeschlossen sind, gehören nicht zum vereinbarten Leistungsumfang. (3) Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Beschaffenheit und eine fachgerechte Ausführung nach den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik, soweit keine zulässige abweichende Beschaffenheit vereinbart wurde. (4) Maße, Bestandsangaben und Planunterlagen des Auftraggebers oder Dritter werden der Ausführung zugrunde gelegt, soweit sie erkennbar plausibel sind. Eine eigenständige Planungs-, Statik- oder Fachprüfung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde. Gesetzliche Prüf- und Hinweispflichten des Auftragnehmers bleiben unberührt. § 4 FACHBETRIEBE UND NACHUNTERNEHMER (1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fachlich geeignete Nachunternehmer oder Fachbetriebe mit der Ausführung einzelner vereinbarter Leistungen zu beauftragen. (2) Soweit die Leistungen eines Nachunternehmers Bestandteil des Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind, bleibt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich. (3) Werden Fachbetriebe lediglich vermittelt oder koordiniert und schließt der Auftraggeber mit diesen einen eigenen Vertrag, werden deren Leistungen nicht Bestandteil des Vertrages mit dem Auftragnehmer. (4) Ob ein Fachpartner als Nachunternehmer des Auftragnehmers oder als eigenständiger Vertragspartner des Auftraggebers tätig wird, wird im Angebot oder vor der Beauftragung eindeutig festgelegt. § 5 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS (1) Der Auftraggeber hat die zur Ausführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen. Dazu gehören, soweit für das jeweilige Projekt erforderlich, insbesondere: – rechtzeitiger Zugang zu den Arbeitsbereichen, – Freiräumen der vereinbarten Arbeitsflächen, – Bereitstellung zutreffender Bestandsinformationen, – Mitteilung bekannter Leitungsführungen, Vorschäden und Feuchtigkeitsprobleme, – Mitteilung bekannter Schadstoffe oder gefährlicher Baustoffe, – Bereitstellung erforderlicher Genehmigungen und Zustimmungen, – Klärung erforderlicher Zustimmungen des Vermieters, Eigentümers oder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, – Bereitstellung von Strom und Wasser, soweit dies vereinbart oder nach Art der Arbeiten üblich ist, – Schutz oder Entfernung besonders empfindlicher Gegenstände und persönlicher Wertsachen. (2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über Umstände zu informieren, die die sichere oder vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten beeinflussen können. (3) Unterlässt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkung und entstehen hierdurch Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber nach Möglichkeit vorab auf erkennbare Folgen hinweisen. § 6 BESTAND, UNTERGRÜNDE UND NICHT ERKENNBARE UMSTÄNDE (1) Bei Arbeiten im Bestand können Umstände vorhanden sein, die bei einer üblichen Besichtigung nicht erkennbar sind. Dazu gehören insbesondere verdeckte Leitungen, Hohlstellen, nicht tragfähige Untergründe, Feuchtigkeit, Schimmel, Schadstoffe, Asbest, frühere unsachgemäße Konstruktionen oder nicht dokumentierte Installationen. (2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die Prüfung des Bestandes die üblichen gewerkespezifischen und ohne zerstörende Eingriffe möglichen Prüfungen. Öffnungen, Laboruntersuchungen, Schadstoffprüfungen, statische Berechnungen oder andere besondere Untersuchungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. (3) Werden während der Ausführung nicht erkennbare Umstände festgestellt, die eine fachgerechte, sichere oder vertragsgemäße Fortführung verhindern oder zusätzliche Leistungen erforderlich machen, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, betroffene Arbeiten bis zur Klärung auszusetzen, wenn ihre Fortführung technisch nicht vertretbar, gefährlich oder mit einem erhöhten Schadensrisiko verbunden wäre. (5) Erforderliche zusätzliche Leistungen sowie Auswirkungen auf Vergütung und Ausführungszeit werden vor der Fortführung abgestimmt. Gesetzliche Rechte der Parteien bei Änderungen des Bau- oder Werkvertrages bleiben unberührt. (6) Gesetzliche Prüf-, Bedenken- und Hinweispflichten des Auftragnehmers werden durch diese Regelungen nicht eingeschränkt. § 7 ÄNDERUNGEN UND ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN (1) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs und zusätzliche Leistungen sollen zur eindeutigen Dokumentation in Textform festgehalten werden. Hierfür genügt insbesondere eine Vereinbarung per E-Mail. (2) In der Vereinbarung sollen die geänderte oder zusätzliche Leistung, die zusätzliche oder entfallende Vergütung sowie mögliche Auswirkungen auf Termine festgehalten werden. (3) Ist eine abschließende Preisbestimmung vor Beginn der zusätzlichen Arbeiten nicht möglich, kann zunächst eine Abrechnung nach nachgewiesenem Aufwand oder auf Grundlage einer nachvollziehbaren Kalkulation vereinbart werden. (4) Der Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen sowie die gesetzlichen Regelungen über Änderungen von Bau- und Werkverträgen bleiben unberührt. § 8 AUSFÜHRUNGSFRISTEN UND VERZÖGERUNGEN (1) Ausführungsfristen und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. (2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über erkennbare wesentliche Verzögerungen. (3) Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, soweit die Verzögerung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Dies gilt insbesondere bei: – fehlenden oder verspäteten Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, – nachträglichen Änderungswünschen, – zusätzlichen, erst im Bestand erkennbaren Arbeiten, – fehlenden Genehmigungen oder Freigaben, – Behinderungen durch andere Gewerke, – höherer Gewalt oder behördlichen Maßnahmen, – nicht vorhersehbaren Betriebsstörungen, – nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Lieferausfällen trotz rechtzeitiger und zumutbarer Beschaffung. (4) Gesetzliche Rechte des Auftraggebers wegen einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzögerung bleiben unberührt. § 9 PREISE UND KOSTENVORANSCHLÄGE (1) Maßgeblich sind die im angenommenen Angebot ausgewiesenen Preise. (2) Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. (3) Ein Pauschal- oder Festpreis liegt nur vor, wenn er ausdrücklich als solcher bezeichnet wurde. (4) Kostenvoranschläge und unverbindliche Kostenschätzungen sind keine Festpreiszusagen. Wird erkennbar, dass eine wesentliche Überschreitung zu erwarten ist, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. (5) Stundenlohnarbeiten werden nur abgerechnet, soweit eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart wurde. Maßgeblich sind die vereinbarten Stunden-, Material-, Geräte- und gegebenenfalls Fahrtkosten. (6) Zusätzliche Leistungen werden nach der hierzu getroffenen Vereinbarung oder, wenn keine Preisvereinbarung besteht, nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet. § 10 ABSCHLAGSZAHLUNGEN UND FÄLLIGKEIT (1) Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen nach einem im Angebot vereinbarten Zahlungsplan oder nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verlangen. (2) Abschlagszahlungen können insbesondere entsprechend dem Wert der bereits erbrachten und vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verlangt werden. (3) Die Schlussrechnung wird nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung fällig, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. (4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern in der Rechnung oder im Angebot kein anderes Zahlungsziel angegeben ist. (5) Die gesetzlichen Vorschriften über Fälligkeit, Zurückbehaltungsrechte und Zahlungsverzug bleiben unberührt. (6) Besondere gesetzliche Schutzvorschriften für Verbraucherbauverträge bleiben unberührt. § 11 ABNAHME (1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auf. (2) Die Parteien sollen die Leistung gemeinsam besichtigen und das Ergebnis in einem Abnahmeprotokoll dokumentieren. (3) Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. (4) Im Abnahmeprotokoll können festgestellte Restarbeiten oder Mängel sowie Fristen zu deren Erledigung festgehalten werden. (5) Eine Abnahme durch Fristablauf tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Gegenüber Verbrauchern setzt dies insbesondere den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis auf die Folgen einer nicht erklärten Abnahmeverweigerung voraus. (6) Teilabnahmen erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgesehen ist. § 12 MATERIALIEN, MUSTER UND ÜBLICHE ABWEICHUNGEN (1) Soweit bestimmte Hersteller, Produkte, Oberflächen, Farben oder Ausführungsarten vereinbart wurden, sind diese für die Leistung maßgeblich. (2) Bei Naturmaterialien, Holz, mineralischen Oberflächen, Bodenbelägen und anderen Materialien können technisch oder materialbedingt geringfügige Unterschiede in Farbe, Struktur, Maserung oder Glanzgrad auftreten. (3) Muster, Fotos, Bildschirmdarstellungen und kleine Materialproben können das spätere Erscheinungsbild nur annähernd wiedergeben. (4) Geringfügige, branchenübliche und für den Auftraggeber zumutbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Funktion, Qualität und Verwendbarkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt werden. (5) Ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheiten und zwingende gesetzliche Anforderungen bleiben unberührt. § 13 MÄNGELRECHTE (1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. (2) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer grundsätzlich Gelegenheit zu geben, einen angezeigten Mangel innerhalb angemessener Frist zu prüfen und nachzuerfüllen. (3) Eine Beauftragung eines anderen Unternehmens mit der Mangelbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers setzt grundsätzlich voraus, dass der Auftragnehmer die Nacherfüllung verweigert hat, eine angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist oder eine sofortige Maßnahme ausnahmsweise erforderlich war. (4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel oder Schäden, die ausschließlich verursacht wurden durch: – ungeeignete Materialien oder Bauteile, die der Auftraggeber verbindlich vorgegeben oder bereitgestellt hat, – unzutreffende Bestandsangaben des Auftraggebers, – Arbeiten anderer Unternehmen, – nachträgliche Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, – unsachgemäße Nutzung oder Pflege, – gewöhnliche Abnutzung, sofern der Auftragnehmer den Umstand nicht zu vertreten hat und bestehende Prüf- und Hinweispflichten erfüllt wurden. (5) Gesetzliche Mängelrechte des Auftraggebers werden durch diese Regelungen nicht eingeschränkt. § 14 HAFTUNG (1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt: – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, – bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, – nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, – bei Übernahme einer Garantie, – in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. (3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. (4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende, Nachunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. § 15 KÜNDIGUNG UND WIDERRUF (1) Die gesetzlichen Rechte beider Parteien zur Kündigung des Vertrages bleiben unberührt. (2) Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag ohne wichtigen Grund vor Fertigstellung, bestimmen sich die Vergütungsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 648 BGB. (3) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular. § 16 EIGENTUM AN NICHT EINGEBAUTEN MATERIALIEN Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben vom Auftragnehmer gelieferte, noch nicht fest mit dem Gebäude verbundene und rechtlich weiterhin selbstständige Materialien Eigentum des Auftragnehmers. Nach dem Einbau oder einer festen Verbindung mit dem Gebäude gelten die gesetzlichen Eigentumsregelungen. § 17 FOTO- UND REFERENZAUFNAHMEN Foto- oder Videoaufnahmen des Projekts werden nur mit gesonderter Zustimmung des Auftraggebers zu Werbe- oder Referenzzwecken veröffentlicht. Eine Zustimmung zur Veröffentlichung ist nicht Voraussetzung für den Abschluss oder die Durchführung des Auftrages. § 18 SCHLUSSBESTIMMUNGEN (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Freiburg im Breisgau als Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. (3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. (4) Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Widerrufsbelehrung

Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge über Werk- und Dienstleistungen

WIDERRUFSRECHT Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Meiser Decken & Innenausbau Inhaber: Jacob Meiser Ziegelmattenstraße 21 79117 Freiburg im Breisgau Deutschland Telefon: +49 176 93658079 E-Mail: info@meiser-innenausbau.de mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das unten abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. FOLGEN DES WIDERRUFS Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die vereinbarten Werk- oder Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts informieren, bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen. VORZEITIGES ERLÖSCHEN DES WIDERRUFSRECHTS Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Dienst- oder Werkleistung, wenn wir mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und Sie gleichzeitig bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren. BESONDERHEIT BEI VERBRAUCHERBAUVERTRÄGEN Handelt es sich um einen Verbraucherbauvertrag im Sinne von § 650i BGB, also um eine einem Neubau vergleichbare umfassende Umbaumaßnahme, gilt ein eigenes Widerrufsrecht nach § 650l BGB. Die Widerrufsfrist beginnt in diesem Fall nicht zu laufen, bevor Sie die entsprechende Belehrung in Textform erhalten haben. Sie erhalten diese Belehrung in einem solchen Fall gesondert mit dem Vertrag.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. An: Meiser Decken & Innenausbau Inhaber: Jacob Meiser Ziegelmattenstraße 21 79117 Freiburg im Breisgau Deutschland E-Mail: info@meiser-innenausbau.de Hiermit widerrufe ich / widerrufen wir den von mir / uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung: ____________________________________________ ____________________________________________ Vertrag geschlossen am: ____________________________________________ Name des Verbrauchers beziehungsweise der Verbraucher: ____________________________________________ Anschrift des Verbrauchers beziehungsweise der Verbraucher: ____________________________________________ ____________________________________________ Datum: ____________________________________________ Unterschrift des Verbrauchers beziehungsweise der Verbraucher (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________________________________